Bebauungsplan "Hinter Keller's Häusle" in Münsingen Sechzehnte Änderung a) Beschluss über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt: Der Bebauungsplan „Hinter Keller‘s Häusle“ umfasst mit seinem Geltungsbereich unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Gemeinbedarfsflächen (Schulen und Sporthallen) sowie Gewerbeflächen im Bereich des Kreisverkehrs an der Parksiedlung. Die geplante Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Gewerbefläche begrenzt von den Straßen Beutenlaystraße, Schillerstraße und B 465. Der Geltungsbereich der Änderung wird in einem Deckblatt
abgegrenzt. Der dort ansässige Gewerbebetrieb plant eine Erweiterung um Werkstattflächen mit Reifenlager und Nebenräumen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Baufläche muss das Reifenlager über den Werkstattflächen angeordnet werden. Eine Unterbringung in einem UG ist aufgrund der statisch nach unten zu verankerten Hebebühnen nicht sinnvoll. Die Traufhöhe ist in diesem Bereich auf 9,75 m festgesetzt (im Rahmen der 15. Änderung 2016) und auf dreigeschossige Bebauung ausgerichtet (Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil). Durch die notwendige lichte Höhe der Werkstatt und des darüber liegenden Reifenlagers ist diese Höhe nicht mehr ausreichend und soll auf 12,50 m angehoben werden. Die Beschränkung auf drei Geschosse wird gestrichen. Diese Änderung betrifft nur den Bereich des GE. Die Traufhöhe der danebenliegenden Gemeinbedarfsfläche beträgt bereits 15,00 m. Die Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil wird mit einem Deckblatt entsprechend geändert. Punkt 1.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen wird hinsichtlich der Traufhöhen neu gefasst und um den Bereich des GE ergänzt 1.2 Maß der baulichen Nutzung Bisherige Festsetzung (15. Änderung 30.11.2016): Traufhöhe (TH) bei eingeschossigen Gebäuden 4,60 Meter, Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden 6,75 Meter (außer Bauzone 9/1), Traufhöhe Bauzone 9/1 9,00 Meter Traufhöhe bei dreigeschossigen Gebäuden 9,75 Meter Traufhöhe bei viergeschossigen Gebäuden 15,00 Meter 2 Neue Festsetzung: Traufhöhe (TH) bei eingeschossigen Gebäuden 4,60 Meter, Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden 6,75 Meter (außer Bauzone 9/1), Traufhöhe Bauzone 9/1 9,00 Meter Traufhöhe bei dreigeschossigen Gebäuden 9,75 Meter Traufhöhe bei viergeschossigen Gebäuden 15,00 Meter Traufhöhe im Bereich des Gewerbegebietes max. 12,50 Meter Nach dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss am 24.01.2023 wurde der Bebauungsplan vom 20.02.2023 bis 24.03.2023 je einschließlich ausgelegt und gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und angehört. Die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Hinter Keller`s Häusle“, die durch diese sechszehnte Bebauungsplanänderung unberührt bleiben und somit keine Änderung erfahren, gelten in ihrer bisherigen Fassung - also unverändert - weiter. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt der Verursacher der Änderung. Beschlussvorschlag: 1. Die sechszehnte Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Keller´s Häusle“in Münsingen einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen zur sechszehnten Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt und als Satzung beschlossen. 2. Die Begründung zur sechszehnten Änderung dieses Bebauungsplanes wird gebilligt und festgestellt. 3. Die zur sechszehnten Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Keller´s Häusle“ in Münsingen vorgebrachten Stellungnahmen werden, wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ aufgeführt, behandelt. 4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss über die sechszehnte Änderung dieses Bebauungsplanes einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen hierzu öffentlich bekannt zu machen.

Testzugang

Adresse
Hauptstraße 1
72525
Münsingen
beispielemail@sonstwas01.de
Öffnungszeiten
Mo.-Fr: 08:00h bis 12.00h
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